Nach Realisierung des Rettungskonzeptes werden wir die Rückführung von Geldern an die Anleger koordinieren
Als im Jahr 2009 der drohende Verlust der Investitionen in die ACI-Dubai-Fonds II-VII erkennbar wurde, formierte sich die Interessengemeinschaft ACI-Anleger (IG), um nach Möglichkeiten zu suchen, den drohenden Verlust zu verhindern. Dass dies richtig und wichtig war, zeigt sich daran, dass die Mehrzahl der ACI-Fonds inzwischen Insolvenz angemeldet hat und in der Folge aufgelöst oder vom Initiator ACI selbst beendet worden ist.
Der IG und vor allem ihrem Geschäftsführer, Herrn Rainer Regnery, ist es zu verdanken, dass es doch noch eine Perspektive für die Rettung der Anlegergelder gibt – eine Perspektive, die vor Jahren auch ACI in Aussicht stellte, aber bis heute nicht umsetzte. Schlimmer noch, alle Fonds sind inzwischen im Handelsregister gelöscht. Mehr über die Hintergründe erfahren Sie unter Infos zu ACI.
Die Geschäftsführung der IG entwickelte ein sogenanntes Rettungskonzept mit dem Ziel, die ehemaligen ACI-Projekte in Dubai – für die in erster Linie das Geld der Anleger bestimmt war - in eigener Regie zu verwirklichen und daraus das von den Anlegern eingesetzte Kapital nebst der ausstehenden prospektierten Ausschüttungen an diese zurückzuführen.
Diese Grundidee des Rettungskonzeptes wurde im Prinzip nie verlassen, sie musste jedoch mehrmals modifiziert werden, bevor sie die Form fand, die sie jetzt hat. Das liegt daran, dass die Umsetzung in der Praxis auf viele Schwierigkeiten praktischer und rechtlicher, insbesondere steuerrechtlicher Art stieß, die es zu überwinden galt. Dazu kam, dass für die IG-Mitglieder alles möglichst auch kostengünstig und haftungsfrei sein sollte. Das alles hat den Verantwortlichen sehr viel Engagement und Zeit abverlangt. Obwohl auf ehrenamtlicher Basis gearbeitet wurde und wird, sind trotz der finanziellen Unterstützung durch die IG-Mitglieder im Rahmen ihrer Beiträge für die Umsetzung des Rettungskonzeptes mit den Vorbereitungen der konkreten Umsetzung weitere finanzielle Mittel notwendig.
Zur Unterstützung des Rettungskonzepts ist in Deutschland eine GmbH gegründet worden, die ACI-Investors Recovery GmbH. Ebenso wurde eine Präsenz in Dubai errichtet (Venture-Gate Company Ltd.), denn die Umsetzung des Rettungskonzeptes wird von der Planungs-, Finanzierungs- und Bauphase bis zur nachfolgenden Verwertungs- oder ggf. Bewirtschaftungsphase eine ständige Begleitung vor Ort erfordern.
Von den zuständigen Behörden in Dubai wurde bestätigt, dass nach dem Nachweis einer ausreichenden Finanzierung und einer Baugesellschaft, die über die notwendigen Lizenzen verfügt, die Baurechte für die ersten Projekte übertragen werden können.
Mit der angestrebten Übertragung der Projekte ist als wesentliche Auflage verbunden, dass neben den Investoren in Dubai auch den Fondsanlegern der gescheiterten ACI-Fonds II-VII aus Deutschland und Österreich die Möglichkeit gegeben wurde, aus dem angestrebten Überschuss aus der Projektrealisierung ihre ausstehenden Ansprüche zu befriedigen. Dies entspricht der Zielsetzung des Rettungskonzeptes. Wenn es gelingt, könnten die Investoren in Dubai und die ehemaligen ACI-Anleger, die sich am Rettungskonzept beteiligt haben, nach vielen Jahren doch noch ihr Geld zurück erhalten.
Welche Rolle hat dabei die ACI-Investors Recovery GmbH?
Die ACI-Investors Recovery GmbH wurde gegründet, um insbesondere das Haftungsrisiko der Anleger auf ihre Kapitaleinlage (Genussrechtseinlage) zu reduzieren und die angestrebten, im Rahmen des Rettungskonzeptes erwirtschafteten Gewinne den Anlegern günstig und rechtlich/steuerlich korrekt zuzuführen. Dazu wurde ein speziell konzipiertes Beteiligungsangebot in Form einer Genussrechtsvereinbarung geschaffen. Diese wurde von der Deutschen Bundesbank geprüft.
Geschäftsführer der ACI-Investors Recovery GmbH ist Herr Daniel Dördelmann, der Schatzmeister der Interessengemeinschaft ACI-Anleger e.V.. Er soll im Interesse der Anleger eine Koordinationsfunktion ausüben.
So konnten die ACI-Anleger am Rettungskonzept teilnehmen:
Durch die Zeichnung der oben genannten Genussrechtsvereinbarung konnten die ACI-Anleger am Rettungskonzept bzw. der Restrukturierung der ACI-Projekte teilnehmen; dazu gehörte die Einzahlung eines Bruchteils ihrer ursprünglichen ACI-Fondseinlage. Damit erwarben sie den Anspruch auf eine Beteiligung am angestrebten Überschuss aus der Realisierung und Vermarktung der ACI-Projekte in Dubai in der vollen Höhe ihrer (ausstehenden) Ansprüche aus ihrer ursprünglichen ACI-Fondseinlage.
Dieses Beteiligungsangebot war für IG-Mitglieder und ACI-Anleger, die nicht der IG angehören, unterschiedlich – schon deshalb, weil die IG-Mitglieder im Gegensatz zu den anderen Anlegern durch ihre Mitgliedsbeiträge entscheidend zum Zustandekommen des Rettungskonzeptes beigetragen haben.
Darüber hinaus gab es eine weitere Offerte (Tranche 3), bei der sich alle ACI-Anleger wie ein Joint Venture Partner an der Finanzierung beteiligen konnten. Statt an finanzierende Banken oder Joint Venture Partner soll an die Anleger der Tranche 3 eine laufende Verzinsung gezahlt werden.
Mehr dazu erfahren Sie hier: >> Infos zu Tranche 3